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WEG

Die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften beinhaltet alle Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verwaltung gemäß den Bestimmungen des WEG. Insbesondere zählen hierzu die Korrespondenz mit den Wohnungseigentümern, Handwerkern, Dienstleistern und Versicherungen, Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen als auch die Durchführung von Eigentümerversammlung sowie die buchhalterische Abwicklung.

Eigentümerversammlungen

Eigentümerversammlungen werden von uns sorgsam vorbereitet und professionell als auch rechtssicher durchgeführt. Neben der Einladung selbst erhalten Sie vorab stets alle aufbereiteten Unterlagen sowie Erläuterungen zu den Tagesordnungspunkten. Die Eigentümer bestmöglich auf die Versammlung vorzubereiten, um diese dann konstruktiv durchzuführen, ist unser Ziel.

Die Eigentümerversammlung führen wir digital mit einer eigens dafür entwickelten Software online durch. Rechtliche als auch datenschutzrelevante Anforderungen sind hierbei berücksichtigt und geprüft. Sie können egal, wo Sie sich befinden, über das Internet daran teilnehmen. Dies ist mit jedem Endgerät möglich (Tablet, PC, Mac, Smartphone). Alle Unterlagen, Bilder, Pläne und sonstigen hilfreichen Dokumenten können bei der Versammlung eingeblendet werden. Die Abstimmung erfolgt einfach und visualisiert durch Eingabe auf Ihrem Endgerät. Sie als auch etwaige Gäste können aktiv durch Wortmeldungen teilnehmen. Wir führen Sie gut vorbereitet und effektiv durch die Versammlung.

Sofern Ihrerseits nichts anderes gewünscht wird, finden Eigentümerversammlung bis spätestens 30.06. des Jahres statt.

Im Nachgang erhält der Beirat das Protokoll innerhalb von 5 Werktagen zur Unterzeichnung. Das Protokoll können Sie dann in unserem Kundenportal jederzeit einsehen und downloaden.

Die gefassten Beschlüsse werden von uns schnellstmöglich umgesetzt und Sie laufend über den Fortschritt informiert.

Die Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen ist im Bedarfsfall selbstverständlich.

Gefasste Beschlüsse setzen wir zeitnah und zuverlässig um.

Jahresabrechnung/Wirtschaftsplan

Die Jahresabrechnung und einen aktualisierten Wirtschaftsplan erstellen wir unverzüglich nach Erhalt der Energieabrechnungen. Unsere gut geschulten Mitarbeiter garantieren fehlerfreie Unterlagen und unsere professionelle Software eine gut verständliche Darstellung. Egal welche Anforderungen durch Sonderumlagen, spezielle Teilungserklärungen oder auch Beschlüsse gestellt werden, können Sie sich einer korrekten Abrechnung gewiss sein. Einen Ausweis der Mehrwertsteuer können wir im Bedarfsfall umsetzen.

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